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Jetzt gibt es das Klimadarlehen mit Zinssubvention. Unsere Experten für Immobiliendarlehen beraten Sie gerne.

Was versteht man unter energetischer Renovierung?

Als energetische Renovierung gelten alle Arbeiten, die die Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung verbessern.

Es kann sich beispielsweise um folgende Maßnahmen handeln:

  • Austausch Ihrer Heizung gegen ein effizienteres Modell
  • Wand- und Dachdämmung
  • Ersetzung der Fenster und Fenstertüren
  • Installation von Solarmodulen
  • usw.

Ziel dieser Modernisierung ist es, den Wohnkomfort zu erhöhen und zugleich den Energieverbrauch sowie die Treibhausgasemissionen zu senken – für nachhaltigeres Wohnen.

Was sind die Vorteile einer energetischen Renovierung?

Eine energetische Renovierung Ihrer Wohnimmobilie hat viele Vorteile. Sie können dadurch:

  • Ihre Heizkosten senken
  • die Lebensqualität verbessern
  • Ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und sich vor deren Preisschwankungen schützen
  • den Energieausweis Ihrer Wohnimmobilie verbessern
  • den Wert Ihrer Wohnimmobilie im Verkaufs- oder Vermietungsfall erhöhen
  • die Treibhausgasemissionen und Ihren Energieverbrauch senken
  • einen Beitrag zur Verringerung der Erderwärmung leisten

Welche Beihilfen zur energetischen Renovierung sind in Luxemburg verfügbar?

Sanierungs- und energetische Renovierungsarbeiten an Bestandsimmobilien sowie technische Anlagen sind immer mit Kosten verbunden.
Um den Bewohnern die Finanzierung dieser Maßnahmen zu erleichtern, stellt der luxemburgische Staat eine Reihe von Instrumenten bereit:

  • die Zinssubvention für Klimadarlehen
  • die Finanzhilfe „Klimabonus“
  • die finanzielle Beihilfe für eine Energieberatung
  • die Beihilfe zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • die Förderprämie für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die energetische Renovierung

Diese Beihilfen sind Teil eines umfangreichen Programms für die Ökologiewende und die Verringerung des gesamten Energieverbrauchs von Luxemburg.

Die Zinssubvention für Klimadarlehen

Die Zinssubvention für „grüne“ Hypothekendarlehen hat das Ziel, die nachhaltige Renovierung von über zehn Jahre alten Wohnimmobilien mit einer Finanzierung zu fördern, die die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zinssubvention für die Renovierungsarbeiten erfüllt.
Gewährt werden Darlehen dieser Art von anerkannten Banken, zu denen auch BGL BNP Paribas gehört.

Voraussetzungen für die Gewährung der Zinssubvention:

  • Das Klimadarlehen muss durch eine Hypothek besichert sein.

  • Die Immobilie wird seit mindestens zehn Jahren als Wohnung verwendet und dient als Hauptwohnsitz.

  • Die Wohnimmobilie befindet sich in Luxemburg.

Die vom Staat gewährte Zinssubvention hat die folgenden Eigenschaften:

  • Subventionierter Zinssatz: maximal 1,5 % (höchstens aber der effektive Zinssatz des Darlehens)
  • Maximaler für die Berechnung berücksichtigter Darlehensbetrag: 100.000 EUR
  • Laufzeit: 15 Jahre (ab der Zahlung der ersten Tranche der Zinssubvention)
  • Der Gesamtbetrag der Zinssubvention kann 10 % des Kapitalbetrags des Darlehens oder des für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Teils des aufgenommenen Darlehens nicht überschreiten
     

Um eine Zinssubvention zu erhalten, sind die folgenden Schritte erforderlich:

Wussten Sie schon?

Was können Sie tun, wenn:

  • Ihre Wohnimmobilie weniger als 10 Jahre alt ist
  • Ihre Wohnimmobilie außerhalb von Luxemburg liegt
  • Sie kein Klimadarlehen mit Hypothek wünschen

Denken Sie daran, dass es noch andere Finanzierungslösungen für Ihre energetischen Renovierungsarbeiten gibt:

  • den Privatkredit zur energetischen Renovierung mit reduziertem Zinssatz
  • das klassische Immobiliendarlehen

Beihilfen für die energetische Renovierung (Klimabonus)

Neben den Klimadarlehen bietet der Staat die Finanzhilfe KLIMABONUS an, die für die nachhaltige energetische Renovierung einer über zehn Jahre alten in Luxemburg gelegenen Wohnimmobilie und für die Nutzung erneuerbarer Energien gewährt wird.

Die Höhe der Klimabonus-Beihilfe ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Art der durchgeführten Arbeiten
  • Höhe der Kosten
  • Art der Wohnimmobilie
  • nach der Renovierung erreichter Energieeffizienzstandard
  • ökologische Qualität / Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien
  • Art der Anbringung dieser Materialien (demontierbar oder nicht)

Insbesondere können diese Beihilfen für die folgenden Arbeiten beantragt werden:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dachdämmung
  • Dämmung von an den Boden oder einen unbeheizten Bereich angrenzenden Wänden
  • Dämmung der an den unbeheizten Speicher angrenzenden Deckenplatte
  • Dämmung der an den nicht bodenbeheizten Keller oder den Außenbereich angrenzenden Bodenplatte
  • Ersetzung von Fenstern und Fenstertüren
  • Installation einer kontrollierten Lüftungsanlage (zentral oder dezentral)
  • Installation von Solarheizanlagen und Photovoltaikanlagen
  • Installation einer Wärmepumpe, einer Holz- oder Holzpelletheizung, eines Holz- oder Holzpelletofens oder eines städtischen Wärmenetzes

Wussten Sie schon

Um die Zinssubvention in Anspruch nehmen zu können, muss ein KLIMABONUS für die Komponenten, die mithilfe des Klimadarlehens finanziert werden, gewährt worden sein.

Zur Beantragung einer Klimabonus-Beihilfe müssen Sie:

Weitere finanzielle Beihilfen für eine energetische Renovierung können Sie der folgenden (nicht abschließenden) Aufstellung entnehmen: 
    

Energieberatung(1)
 Förderprämie für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien  Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die energetische Renovierung
Beihilfe zur Durchführung einer Energieberatung. Stromerzeugung mit einer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas- oder Biomasseanlage 3 % für energetische Renovierungsarbeiten anstelle von 17 % (Steuerersparnis begrenzt auf 50.000 Euro pro Wohnimmobilie)
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Finanzielle Beihilfe für die Energieberatung

Eine Energieberatung durch einen vom Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung zugelassenen Berater ist zwingend erforderlich, um eine Klimabonus-Beihilfe in Anspruch nehmen zu können.
Der Staat kann eine Beihilfe für die Durchführung einer Energieberatung gewähren.

Förderprämie für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien

Wenn Sie eigenen Strom aus einer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas- oder Biomasseanlage gewinnen, kann der Staat Ihnen eine Förderprämie gewähren.
Der erzeugte Strom muss in das Netz eines nationalen Betreibers eingespeist werden. Die Prämie wird in Form einer Subvention pro erzeugter Kilowattstunde Strom gewährt, die dem vom Netzbetreiber gezahlten Marktpreis hinzugerechnet wird.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die energetische Renovierung

Der luxemburgische Staat fördert die Renovierung von Wohnungen, die als Hauptwohnung genutzt werden, mit einem stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 % (statt 17 %). Die Steuerersparnis darf jedoch 50.000 Euro pro Wohnimmobilie nicht übersteigen.

Wussten Sie schon?

Der ermäßigte Satz gilt jedoch nicht für alle Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere nicht für Einbauküchen, technische Spezialeinrichtungen wie die Installation von Alarmanlagen, Innenjalousien und Vorhänge oder die Gestaltung der Außenanlagen.

Umfassende Informationen über Beihilfen für die energetische Renovierung

Auf dem Portal Guichet.lu erhalten Sie einen Überblick über alle Beihilfen für die energetische Renovierung.
Nehmen Sie sich vor Beginn der geplanten Maßnahmen Zeit, um sich ausführlich zu informieren. Das ist umso wichtiger, wenn Sie diese Beihilfen in Ihr Budget für die energetische Renovierung einkalkulieren.

(1)(*) In bestimmten Fällen ist die Energieberatung nicht obligatorisch. Beispielsweise kann auch ohne Energieberatung eine Beihilfe für die Installation einer Photovoltaikanlage oder Heizung beantragt werden. Lediglich bei Arbeiten an der äußeren Gebäudehülle ist eine Energieberatung erforderlich.

Für weitere Infos: Obligatorische Energieberatung für staatliche Beihilfen - guichet.lu oder klima-agence.lu.