Profitieren Sie vom Klimakredit in Luxemburg 

Ein Kredit mit Vorzugszins

Mit Unterstützung des luxemburgischen Staates erhalten Sie eine Finanzierung zu günstigen Konditionen.

Förderfähige energetische Arbeiten

Dieser Kredit ermöglicht die Finanzierung nachhaltiger Renovierungen wie Dämmung, Installation effizienter Heizsysteme oder Solarpanels (*).

Kombinierbar mit „Klimabonus“-Prämien

Diese Finanzierung kann durch zusätzliche finanzielle Unterstützung über die „Klimabonus“-Prämien ergänzt werden.

Was ist der Klimakredit?

Der Klimakredit ist ein vom luxemburgischen Staat unterstütztes Finanzierungsinstrument. Ziel ist es, energetische Renovierungen durch eine Zinsförderung zu fördern.

Bedingungen für die Gewährung der Zinsförderung:  
  • Der Kredit muss durch eine Hypothek abgesichert sein
  • Die Immobilie muss sich in Luxemburg befinden
  • Die Immobilie muss seit mindestens zehn Jahren als Hauptwohnsitz genutzt worden sein
Hauptvorteile:  
  • Subventionierter Zinssatz begrenzt auf 1,5% (nicht über dem effektiven Kreditzins)
  • Maximal berücksichtigter Betrag: 100.000 Euro  
  • Dauer der Subvention: 15 Jahre ab erster Auszahlung
  • Gesamthöhe der Subvention begrenzt auf 10% des für die Arbeiten aufgenommenen Kapitals

Wie erhält man einen Klimakredit?

Der Klimakredit richtet sich an Eigentümer, die nachhaltige Renovierungen in einer Immobilie durchführen möchten, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptwohnsitz in Luxemburg genutzt wird. Er wird von zugelassenen Banken wie BGL BNP Paribas angeboten und muss durch eine Hypothek abgesichert sein.

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Termin mit einem Berater vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater, um Ihr Projekt zu besprechen und mögliche Finanzierungslösungen zu prüfen.

 
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Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen 

Lassen Sie eine zertifizierte Energieberatung durchführen, erstellen Sie Ihr Energieausweis (CPE) und sammeln Sie die genehmigten Kostenvoranschläge für die geplanten Arbeiten.

 
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Starten Sie Ihre Arbeiten

Nach Genehmigung der Finanzierung können Sie Ihre Renovierungsarbeiten auf Basis der durch die Energieberatung genehmigten Kostenvoranschläge beginnen.

 
numero-4.png Aktivieren Sie die Förderungen Activer les aides

Nach Abschluss der Arbeiten und Zahlung der Rechnungen können Sie die „Klimabonus“-Prämien beantragen.

 

 

Öffentliche Förderungen zur Ergänzung Ihres Klimakredits  

Der luxemburgische Staat fördert energetische Renovierungsarbeiten aktiv durch mehrere öffentliche Hilfen. Diese sind mit dem Klimakredit kombinierbar und ermöglichen die Finanzierung Ihrer Projekte zu vorteilhaften Bedingungen.

Weitere Informationen zu Bedingungen, Verfahren oder zur Schätzung Ihrer Förderungen finden Sie auf den Websites guichet.lu und klima-agence.lu – mit Simulationsrechnern, praktischen Tipps und allen nützlichen Informationen.

 

Was sind die wichtigsten staatlichen Förderungen? 

  • Klimakredit mit Zinsförderung

    Finanzierung von Renovierungen bei Immobilien über 10 Jahre. Der Staat übernimmt einen Teil der Kreditzinsen, bis zu 10% des von der Bank geliehenen Betrags.

  • „Klimabonus“-Prämien

    Direkte Förderungen für Dämmung, Belüftung, erneuerbare Installationen (Wärmepumpe, Solar usw.) oder Fensteraustausch.

  • Energieberatung

    In bestimmten Fällen verpflichtend. Diese durch einen zertifizierten Berater durchgeführte Diagnose wird vom Staat gefördert und hilft bei der Auswahl effizienter Renovierungsmaßnahmen.

  • Prämie für erneuerbare Elektrizität

    Produzieren Sie Ihre eigene Energie? Der Staat unterstützt Sie mit einer Prämie für jeden ins nationale Netz eingespeisten kWh.

  • Reduzierter Mehrwertsteuersatz

    Ein superreduzierter Satz von 3% für energetische Renovierungsarbeiten, bis zu 50.000 Euro pro Immobilie.

Gut zu wissen

Nicht alle Arbeiten profitieren vom reduzierten Mehrwertsteuersatz. Zum Beispiel sind Einbauküchen, spezielle technische Ausstattungen wie Alarmanlagen, Innenjalousien und Vorhänge oder Außenanlagen nicht förderfähig. Das Portal guichet.lu listet alle verfügbaren Förderungen für energetische Renovierung auf. Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen – insbesondere, wenn Sie diese Förderungen in Ihr Renovierungsbudget einplanen möchten.

Mehr über die „Klimabonus“-Prämien erfahren

Die „Klimabonus“-Prämien sind finanzielle Hilfen des luxemburgischen Staates zur Förderung nachhaltiger energetischer Renovierungen. Sie decken einen Teil der Kosten bestimmter Arbeiten ab – abhängig von Art, Energieeffizienz und Immobilientyp.

Hinweis: Um die Zinsförderung des Klimakredits zu erhalten, müssen Sie zuvor eine „Klimabonus“-Prämie für die durch den Kredit finanzierten Arbeiten erhalten haben.

Zudem sind für bestimmte Arbeiten vor Projektbeginn verpflichtende zertifizierte Energieberatungen erforderlich.

Förderfähige Arbeiten im Rahmen des Klimabonus 

  • Gebäudesanierung
    • Dämmung der Außenwände
    • Dachdämmung
    • Dämmung von Wänden gegen Boden oder unbeheizte Bereiche
    • Dämmung der oberen Decke gegen unbeheizten Dachboden
    • Dämmung der unteren Decke gegen unbeheizten Keller oder Außenbereich
    • Austausch von Fenstern und Terrassentüren
  • Technische Installationen
    • Installation einer kontrollierten Belüftung (zentral oder dezentral)
    • Solarthermische und photovoltaische Anlagen
    • Installation einer Wärmepumpe, eines Heizkessels, Holz- oder Pelletofens oder Anschluss an ein Fernwärmenetz

Wie beantragt man die „Klimabonus“-Prämien?

  1. Individuelle Beratung erhalten
    Kontaktieren Sie einen zertifizierten Energieberater, um Ihre Arbeiten und Prioritäten zu definieren.

  2. Antrag einreichen
    Stellen Sie einen Antrag auf Vorabgenehmigung über Guichet.lu

  3. Umsetzung kontrollieren
    Beauftragen Sie ein zertifiziertes Unternehmen und kontrollieren Sie die Umsetzung mit dem Energieberater.

  4. Antrag abschließen
    Erhalten Sie die Rechnung des Unternehmens und den Abschlussbericht, dann beantragen Sie die Auszahlung der „Klimabonus“-Prämien.

Sonderangebot Energieberatung mit dem Büro Actif

Planen Sie den Verkauf, die Vermietung oder die Renovierung einer Immobilie in Luxemburg? Dann ist es wichtig, einen Energiepass (CPE) zu erhalten oder eine Energieberatung durch ein zertifiziertes Unternehmen in Anspruch zu nehmen. So lässt sich die energetische Leistung Ihrer Immobilie analysieren und Ihr Projekt aufwerten.

Dank unserer Partnerschaft mit dem zertifizierten Energieberatungsbüro Actif profitieren Sie von einer vollständigen Energieanalyse oder einer Beratung durch zertifizierte Experten.

Vom 09/10 bis 31/12 2025 erhalten Sie einen exklusiven Rabatt von 20% auf eine Energieanalyse Ihrer Immobilie oder eine Energieberatung.(1)

 

Häufig gestellte Fragen 

  • icone faq question
    Was ist eine energetische Renovierung?

    Energetische Renovierung umfasst alle Arbeiten, die einem Gebäude ermöglichen:  

    • weniger Energie zu verbrauchen
    • besser gegen klimatische und wetterbedingte Einflüsse (Hitze, Kälte, Unwetter), Überschwemmungen geschützt zu sein
    • und seinen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren

    Beispiele:  

    • Austausch eines alten Heizsystems durch ein effizienteres Modell
    • dämmung von Wänden, Dächern, Böden oder fenstern zur Vermeidung von Wärmeverlust
    • installation von Solarpanels
    • einrichtung einer geeigneten Belüftung
    • usw.

    Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu senken – für ein nachhaltigeres Wohnen.

  • icone faq question
    Was ist der Unterschied zwischen Klimakredit und Kredit für energetische Renovierung?

    Klimakredit

    Kredit für energetische Renovierung

    Speziell für energetische Arbeiten in Immobilien über 10 Jahre

    Für alle Arten von Renovierung, energetisch oder nicht

    Staatlich gefördert durch Luxemburg

    Keine spezifische öffentliche Unterstützung

    Hypothek erforderlich

    Kann ohne dingliche Sicherheit gewährt werden

    Energieausweis (CPE) erforderlich

    Energieausweis nicht verpflichtend

  • icone faq question
    Ist eine Energieberatung verpflichtend?

    In bestimmten Fällen ist die Energieberatung nicht verpflichtend – z. B. bei der Installation von Photovoltaikanlagen oder Heizkesseln. Dennoch kann der Kunde Anspruch auf Förderungen haben. Nur Arbeiten an der äußeren Gebäudehülle erfordern eine Energieberatung.

Haben Sie ein nachhaltiges Renovierungsprojekt?

Unsere Experten stehen Ihnen beratend zur Seite.

(*) Abhängig von Art, Energieeffizienz und Immobilientyp.

(1)Vom 09/10 bis 31/12 2025. Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Annahme Ihres Antrags durch die Bank.