Gleichheit oder Gerechtigkeit: ein hilfreicher Unterschied
Kosten gleich aufzuteilen erscheint einfach und beruhigend. Da die Einkommen der beiden Partner jedoch oft unterschiedlich sind, kann dieses Modell unbeabsichtigt zu Ungleichgewichten führen. Die Person mit geringerem Einkommen hat zwangsläufig weniger Spielraum für persönliche Ausgaben oder Ersparnisse.
Wenn Sie sich mit diesem ersten Ansatz nicht wohlfühlen, kann eine Alternative darin bestehen, gemeinsame Ausgaben anteilig nach Einkommen zu verteilen.
Dieses Prinzip der Gerechtigkeit ist auch im luxemburgischen Recht verankert(*). Das Gesetz vom 4. Februar 1974 über die ehelichen Güterstände sieht vor, dass Ehepartner entsprechend ihrer jeweiligen finanziellen Möglichkeiten zu den Kosten der Ehe beitragen.
Diese Logik kann auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Orientierung dienen.
Dennoch gibt es keine einzig richtige Art, Geld zu zweit zu verwalten.
Entscheidend ist, dass die gewählte Organisation von beiden Partnern verstanden und frei akzeptiert wird und bei Veränderungen der persönlichen, beruflichen oder familiären Situation angepasst werden kann.