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Warum schon heute für den Ruhestand vorsorgen?

Der demografische Wandel setzt unser Rentensystem unter Druck – in Luxemburg wie auch in anderen Ländern. Um sich langfristig finanziell abzusichern, ist es daher wichtig, sich rechtzeitig einen Kapitalstock aufzubauen. So können Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen genießen!

Wer vorsorgt, genießt in Luxemburg außerdem Steuervorteile, denn bis zu einer bestimmten Höhe sind Beiträge zu Altersvorsorgeprodukten für Privatpersonen steuerlich abzugsfähig.

Zusammen mit den Experten von BGL BNP Paribas stellen Sie sich eine maßgeschneiderte Sparlösung zusammen, mit der Sie Ihren Lebensstandard langfristig sichern und gleichzeitig schon heute Ihre Steuerlast senken können. Nutzen Sie diese Chance!

Gut zu wissen

Beträge, die bis Ende Dezember in ein Altersvorsorgeprodukt eingezahlt werden, können in der Steuererklärung desselben Jahres geltend gemacht werden. Noch dieses Jahr können Sie so von umfangreichen Steuervorteilen profitieren, indem Sie beispielsweise Ihre Beiträge oder Ihr 13. Monatsgehalt einzahlen.

Praxisbeispiel

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Melanie ist Luxemburgerin und arbeitet als Volkswirtin seit fünf Jahren bei E&Y. Vor einem Jahr hat sie geheiratet. Bei ihrer Steuererklärung ist ihr aufgefallen, dass sie die in Luxemburg geltenden Steuervorteile bislang nicht nutzt und eine zu hohe Steuerlast hat.

Gleichzeitig träumt sie davon, im Ruhestand mit ihrem Mann um die Welt zu reisen.

Darum vereinbart sie einen Termin bei ihrer Bank, um sich darüber zu informieren, wie sich ihre steuerliche Situation verbessern lässt.

 

Mit OptiPension+ für den Ruhestand vorsorgen

Die Altersvorsorgeversicherung OptiPension+ wurde eigens für Sparer konzipiert, die ihren Ruhestand optimal vorbereiten möchten. Bei dieser Lösung zahlen Sie regelmäßig in Ihr Produkt ein, um sich so ein komfortables Kapitalpolster aufzubauen. Je früher Sie Ihre Altersvorsorge abschließen, desto größer das angesammelte Kapital!

Ein weiterer Vorteil: Bis zu einer Höhe von 3.200 Euro pro Person und Jahr sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig. Mit OptiPension+ können Sie also an Ihre Zukunft denken und schon heute Ihre Bemessungsgrundlage senken.

Hinweis: Das angesparte Kapital kann erst mit Vollendung des 60. Lebensjahrs des Versicherten ausgezahlt werden und die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.

Wüstenrot-Bausparen für Ihre eigenen vier Wände

An morgen denken heißt auch, sich mit dem Thema Wohnen zu beschäftigen.

Denn hohe Wohnkosten sind in Luxemburg inzwischen ein großes Problem und viele Menschen können sich Wohneigentum kaum noch leisten.

Mit dem Bausparvertrag, den wir zusammen mit unserem Partner Wüstenrot anbieten, können Sie Kapital für den Kauf oder Bau eines Eigenheims ansparen, das Sie als Hauptwohnsitz nutzen.

Auch jedes andere Vorhaben rund um Ihren Hauptwohnsitz lässt sich so finanzieren:

  • Renovierungen: Dach, Badezimmer, Fenster, Malerarbeiten etc.
  • Ablösung von Immobiliendarlehen für selbst genutzte Eigenheime

Auch hier gilt: Die Einzahlungen in Bausparverträge sind steuerlich abzugsfähig*, was diese Lösung noch attraktiver macht.

Mit OptiSave+ Projekte verwirklichen

BGL BNP Paribas unterstützt Sie auch bei der Finanzierung anderer Projekte.

Mit der Versicherungslösung OptiSave+ können Sie mittel- oder langfristig ein Sparguthaben aufbauen. Das Kapital ist garantiert: im Erlebens- wie im Todesfall.

Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren sind die im Rahmen einer OptiSave+-Versicherung geleisteten Beiträge steuerlich abzugsfähig.

Steuerlich abzugsfähige Produkte für die Zukunftsvorsorge

Die steuerlich begünstigten Produkte von BGL BNP Paribas bieten Ihnen die Möglichkeit, einen ausreichenden Kapitalstock für Ihren Ruhestand oder zur Finanzierung eines anderen Projekts aufzubauen.

Mit Unterstützung durch einen unserer Berater lässt sich jede dieser Lösungen ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile in unserem Video

Häufige Fragen über Zukunftsvorsorge

 

  • icone faq question
    Bis zu welcher Höhe sind meine Beiträge zu einem Altersvorsorgeprodukt steuerlich abzugsfähig?

    Die Luxemburger Steuergesetzgebung räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, Beiträge zu einem Altersvorsorgeprodukt in ihrer Steuererklärung bis zu einer Höhe von 3.200 Euro pro Jahr und Steuerzahler in Abzug zu bringen.

  • icone faq question
    Welche Gebühren fallen für Altersvorsorge- oder Bausparverträge an?

    Die Gebühren hängen von der Art des abgeschlossenen Vertrags ab. Bei OptiPension+ und OptiSave+ betragen die Abschlussgebühren 2,5 % und die jährlichen Verwaltungsgebühren 1,2 %. Bei Wüstenrot-Bausparverträgen fallen Abschlussgebühren von 1 % und jährliche Verwaltungsgebühren von 15 Euro an.

  • icone faq question
    Wie kann ich einen Sparvertrag abschließen?

    Bevor Sie eines unserer Produkte abschließen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, mit einem unserer Berater darüber zu sprechen. Im direkten Dialog finden wir zusammen die beste Lösung für Ihre persönlichen Umstände und Bedürfnisse.

    Bei Interesse an OptiPension+, OptiSave+ oder einem Wüstenrot-Bausparvertrag vereinbaren Sie also am besten zuerst einen Termin in Ihrer BGL BNP Paribas-Filiale. Im Rahmen des Beratungsgesprächs:

    • ermitteln wir Ihre Bedürfnisse,
    • erstellen wir ein Vertragsangebot, das Sie in Papierform erhalten,
    • übermitteln wir das Angebot an unseren Partner (Cardif oder Wüstenrot), der den Vertrag aufsetzt.
    • Der Vertrag wird an die Filiale zurückgeschickt und kann von Ihnen digital oder handschriftlich unterzeichnet werden.
       

(*) Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und kann sich nachträglich ändern.