0 Résultat

Mietkautionsbürgschaft ohne Kautionshinterlegung!

Sind Sie Student und haben in Luxemburg oder einem anderen EU-Land eine Wohnung gefunden?
Sie sind neu in Luxemburg und möchten hier bleiben?
Sie sind unter 30 und arbeiten in Luxemburg?

In diesem Fall können Sie unter bestimmten Bedingungen von BGL BNP Paribas eine Mietkautionsbürgschaft (bis zu 5000 Euro) ohne Kautionshinterlegung erhalten. Sie müssen also kein Geld vorstrecken(1).

 

Einrichtung einer Mietkautionsbürgschaft in Luxemburg

Überlegen Sie, in welcher Form Sie die Kaution für Ihre neue Mietwohnung am besten zahlen? BGL BNP Paribas hilft Ihnen bei der Entscheidung und bietet Ihnen verschiedene Lösungen an.

Mehr über Mietkautionsbürgerschaft im Video :

Welche Möglichkeiten gibt es?

Sie haben eine Mietwohnung in Luxemburg oder einem anderen Land der Europäischen Union gefunden?
In den meisten Fällen sieht der Mietvertrag vor, dass vorab eine Sicherheitsleistung, die sogenannte „Kaution“, erbracht wird. Damit ist der Vermieter auf der sicheren Seite, denn anhand der Mietkaution können bestimmte Verpflichtungen aus dem Mietvertrag abgedeckt werden:

  • Mietzahlungen
  • Mietnebenkosten
  • eventuelle Schäden am Mietobjekt

Diese Kaution wird vom Vermieter bis zum Ende des Mietvertrages einbehalten.

Sie kann auf verschiedenen Wegen bereitgestellt werden:

  • in Form einer Mietkautionsbürgschaft einer Bank,
  • durch Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters oder
  • durch Barzahlung des Kautionsbetrags an Ihren Vermieter.

Gut zu wissen

Nach luxemburgischem Recht darf die Kaution für eine Mietwohnung  3 Monatsmieten nicht übersteigen. In Anbetracht der Mietpreise ist ein solcher Betrag jedoch nicht immer leicht zu schultern. Zumal noch die erste Miete sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision (in der Regel eine Monatsmiete) hinzukommen.

Lösung Nr. 1: Mietkautionsbürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft ist die gängigste und sicherste Lösung sowohl für Sie als auch für Ihren Vermieter. Sie wird von der Bank direkt bereitgestellt. Es besteht daher kein Betrugsrisiko, wie etwa, dass Sie die gezahlte Mietkaution nicht mehr zurückerhalten.

Eine solche Mietkaution(1) kann auf zwei Arten bereitgestellt werden:

  • Mit Hinterlegung des Kautionsbetrags: Sie zahlen das Geld an Ihre Bank, und die Bank sperrt den entsprechenden Betrag auf einem Ihrer Bankkonten und zahlt Ihnen dafür Zinsen.
  • Ohne Hinterlegung des Kautionsbetrags: Wenn Sie unter 30 oder neu in Luxemburg sind, müssen Sie unter bestimmten Bedingungen möglicherweise kein Geld hinterlegen, denn die Bank kann eine Mietkautionsbürgschaft übernehmen und so gegenüber dem Vermieter als Bürge auftreten(2).

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Das bedeutet, dass der Vermieter von der Bank eine Zahlung verlangen kann, ohne einen Nachweise für seinen Anspruch vorlegen zu müssen. Mit anderen Worten: Die Bank kann die Kaution an Ihren Vermieter auszahlen, ohne dass dieser Gründe angeben muss.

Für die Einrichtung einer Mietkautionsbürgschaft wenden Sie sich einfach an Ihren Berater von BGL BNP Paribas in der Filiale.

Lösung Nr. 2: Überweisung der Kaution

Sie können den Kautionsbetrag auch per Banküberweisung  auf das Konto des Vermieters einzahlen.

Lösung Nr. 3: Barzahlung

Ebenso können Sie den Kautionsbetrag in bar an Ihren Vermieter zahlen. Der Vermieter kann jedoch nicht auf diese Art der Zahlung bestehen. Wenn Sie sich für eine Barzahlung entscheiden, denken Sie daran, sich vom Vermieter eine Quittung ausstellen zu lassen.

Vermietern sind die Hinterlegung als Barbetrag oder die Überweisung der Kaution in der Regel am liebsten. Denn so haben sie von Anfang an den unterschriebenen Mietvertrag und den Kautionsbetrag in ihren Händen.

Staatliche Beihilfe zur Finanzierung einer Mietkaution

Wer eine Wohnung mieten möchte, aber nicht über die Mittel für die vom Vermieter geforderte Mietkaution verfügt, kann eine Beihilfe zur Finanzierung dieser Kaution beantragen. Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Alle weiteren Informationen finden Sie unter Guichet.lu.

Häufige Fragen

  • icone faq question
    Wie lange läuft eine Mietkautionsbürgschaft?

    Eine Mietkautionsbürgschaft  – und damit die Sperre des entsprechenden Betrags – kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart werden werden. In der Regel wird die Bürgschaft für einen Zeitraum vereinbart, der die Laufzeit des Mietvertrags um wenige Monate übersteigt. Die Laufzeit ist jedoch verlängerbar.

  • icone faq question
    Wie bekomme ich meinen Kautionsbetrag zurück?

    Läuft der Mietvertrag aus oder wird er ordentlich gekündigt, erhält der Mieter den auf seinem Bankkonto gesperrten Kautionsbetrag zurück. Hierzu muss jedoch zunächst ein Termin mit dem Vermieter vereinbart werden, um ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Wird die Mietwohnung in gutem Zustand übergeben, muss die Mietkautionsbürgschaft gelöscht werden. Hierzu müssen Sie den Vermieter auffordern, das Original der Bürgschaftsurkunde an die Bank zurückzuschicken. Liegt es nicht mehr vor, muss der Vermieter die Bürgschaft freigeben, d. h. er muss schriftlich erklären, dass er auf seinen Anspruch aus der betreffenden Bürgschaft verzichtet.

  • icone faq question
    Wer gilt als Neuankömmling in Luxemburg?

    Als Neuankömmlinge oder Expatriates werden Personen bezeichnet, die zum ersten Mal nach Luxemburg gezogen sind, um dort ein Studium oder eine Arbeit aufzunehmen.

(1) Die Bereitstellung der Mietkautionsbürgschaft ist ein kostenpflichtiger Service.
(2) Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.