Wozu dient eine Mietkaution?
Ihr Vermieter kann bei der Unterzeichnung Ihres Mietvertrags eine Kaution verlangen. Damit schützt er sich vor möglichen Zahlungsausfällen oder Beschädigungen des Mietobjekts.
Bei einer Mietkaution gibt es in der Regel drei Beteiligte:
- den Vermieter
- den Mieter
- die Bank, die eine Mietkautionsbürgschaft bereitstellt.
Eine Mietkaution darf in Luxemburg in keinem Fall den Wert von zwei Monatsmieten (früher drei Monatsmieten) übersteigen, und der Vermieter darf eine Kaution in Form einer Mietkautionsbürgschaft nicht ablehnen.
Verlangt Ihr Vermieter eine Mietkaution, muss vor Ihrem Einzug in die Wohnung bzw. spätestens am Tag Ihres Einzugs ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Andernfalls kann er die Mietkaution nicht verwenden, um die Kosten für etwaige Sachschäden zu decken.