Wozu dient eine Mietkaution?

Ihr Vermieter kann bei der Unterzeichnung Ihres Mietvertrags eine Kaution verlangen. Damit schützt er sich vor möglichen Zahlungsausfällen oder Beschädigungen des Mietobjekts.

Bei einer Mietkaution gibt es in der Regel drei Beteiligte:

  • den Vermieter 
  • den Mieter 
  • die Bank, die eine Mietkautionsbürgschaft bereitstellt.

Eine Mietkaution darf in Luxemburg in keinem Fall den Wert von zwei Monatsmieten (früher drei Monatsmieten) übersteigen, und der Vermieter darf eine Kaution in Form einer Mietkautionsbürgschaft nicht ablehnen.

Verlangt Ihr Vermieter eine Mietkaution, muss vor Ihrem Einzug in die Wohnung bzw. spätestens am Tag Ihres Einzugs ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Andernfalls kann er die Mietkaution nicht verwenden, um die Kosten für etwaige Sachschäden zu decken. 

Wie hoch ist eine Mietkaution?

Laut Gesetz darf der Gesamtbetrag der Mietkaution zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) nicht übersteigen. 
Bei einer Miete von beispielsweise 1.800 Euro (ohne Nebenkosten) kann der Vermieter somit eine Kaution von bis zu 3.600 Euro verlangen.

Zuvor belief sich der Höchstbetrag auf drei Monatsmieten, doch im neuen Gesetz vom 24. Juli 2024 über Mietverträge für Wohnräume wurde der vom Mieter bereitzustellende maximale Kautionsbetrag reduziert. Diese neue Bestimmung findet jedoch nicht rückwirkend auf Altverträge Anwendung. Für vor dem 1. August 2024 abgeschlossene Verträge gilt weiterhin das ehemalige Gesetz (höchstens drei Monatsmieten).

Drei Möglichkeiten zur Bereitstellung Ihrer Mietkaution

Sie können Ihrem Vermieter die Mietkaution auf verschiedenen Wegen bereitstellen:

  • in Form einer Mietkautionsbürgschaft einer Bank 
  • durch Überweisung auf ein Bankkonto 
  • durch Barzahlung des Kautionsbetrags an Ihren Vermieter.

 

Lösung Nr. 1: Mietkautionsbürgschaft

Diese Lösung ist für beide Seiten sehr sicher. Dabei erfolgt die Sperrung des Kautionsbetrags auf einem Ihrer Bankkonten.

Das Geld bleibt für die gesamte Laufzeit des Mietvertrags auf dem auf Ihren Namen lautenden Bankkonto und kann im Falle eines Sparkontos auch Guthabenzinsen generieren. Wurde die Kaution bis zum Ende des Mietvertrags nicht verwendet, wird das Geld nach der abschließenden Nebenkostenabrechnung freigegeben, sodass Sie wieder darauf zugreifen können.

Die Mietkautionsbürgschaft kann auf zwei Arten bereitgestellt werden:

  • Mit Kautionshinterlegung: Sie hinterlegen das Geld bei Ihrer Bank, die den entsprechenden Betrag auf einem Ihrer Bankkonten sperrt und Ihnen gegebenenfalls dafür Zinsen zahlt 
  • Ohne Kautionshinterlegung: Wenn Sie jünger als 30 Jahre oder neu in Luxemburg sind, müssen Sie unter bestimmten Bedingungen möglicherweise kein Geld hinterlegen, wenn die Bank eine Mietkautionsbürgschaft übernimmt und so gegenüber dem Vermieter als Bürge auftritt.

Man spricht von einer Bürgschaft „auf erstes Anfordern“, denn die Bank muss den Kautionsbetrag auf erstes Anfordern des Vermieters teilweise oder vollständig auszahlen, ohne dass dieser Nachweise vorzulegen hat.

Gut zu wissen : wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?

Bei der Bereitstellung einer Mietkautionsbürgschaft bestätigt die Bank in einem Schreiben, dass sie bis zu dem im Mietvertrag festgelegten Betrag bürgt (mit oder ohne Kautionshinterlegung). Im Rahmen der Bürgschaft muss die Bank auf erstes Anfordern, also wenn der Vermieter das Geld schriftlich vollständig oder teilweise abruft, den geforderten Betrag auszahlen (mit oder ohne Nachweis). Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind bilateral zu klären. Nimmt der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft ganz oder teilweise in Anspruch, verringert sich der gesperrte Betrag entsprechend. Um die Mietkaution wieder freizugeben, muss der Vermieter der Bank Folgendes vorlegen:

  • die Bürgschaftsurkunde im Original 
  • oder ein anderes Nachweisdokument, in dem auf die Bürgschaft verzichtet wird.

Nicht die Bank, sondern der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass der Vermieter die Bürgschaftsurkunde zurückgibt.

Lösung Nr. 2: Überweisung der Kaution

Wenn Ihre Finanzlage dies zulässt, können Sie die Kaution auch per Überweisung auf das Bankkonto Ihres Vermieters einzahlen. Bewahren Sie in jedem Fall einen Nachweis für die Transaktion auf. Dieser könnte hilfreich sein, falls es bei der Rückzahlung zu Problemen kommen sollte.

Lösung Nr. 3: Barzahlung

Ebenso können Sie den Kautionsbetrag in bar an Ihren Vermieter zahlen. Lassen Sie sich in diesem Fall vom Vermieter eine datierte und unterzeichnete Quittung ausstellen.

Was kann ich tun, wenn ich das Geld für die Mietkaution nicht aufbringen kann?

Das Aufbringen einer Mietkaution ist oft eine Herausforderung, zumal noch die erste Miete sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision hinzukommen. In Luxemburg stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • die staatliche Beihilfe zur Finanzierung Ihrer Mietkaution 
  • die Mietkautionsbürgschaft von BGL BNP Paribas ohne Kautionshinterlegung.

Staatliche Beihilfe zur Finanzierung einer Mietkaution

Wenn Sie die vom Vermieter verlangte Kaution nicht zahlen können, haben Sie die Möglichkeit, eine staatliche Beihilfe zur Finanzierung dieser Kaution zu beantragen. 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, tritt das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung als Bürge für Sie ein. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den gesamten Betrag der Mietkaution über einen Zeitraum von drei Jahren anzusparen. Dieser Betrag muss dem Ministerium erstattet werden, wenn der Vermieter die Kaution in Anspruch nimmt.

Sie können diese Beihilfe in Anspruch nehmen, sofern Sie:

  • volljährig sind 
  • im nationalen Register natürlicher Personen (RNPP) eingetragen sind und ein Recht auf Aufenthalt in Luxemburg für mehr als drei Monate haben 
  • nicht Eigentümer von Wohnraum (in Luxemburg oder im Ausland) sind 
  • seit mindestens drei Monaten über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.

Hinzu kommen weitere Bedingungen, die insbesondere das Mietobjekt, die Höhe der Miete und der Mietkaution sowie Ihr Einkommen betreffen.

Mietkautionsbürgschaft von BGL BNP Paribas ohne Kautionshinterlegung

Wenn Sie die Mietkaution nicht aufbringen können, wenden Sie sich an BGL BNP Paribas. Die Bank bietet ihren Kunden unter 30  Jahren an, unter bestimmten Bedingungen gegenüber dem Vermieter für eine Mietkaution von bis zu 5.000 Euro zu bürgen. Dieses Angebot gilt auch für Neuankömmlinge im ersten Jahr nach ihrer Ankunft in Luxemburg.

Wie erhalte ich meine Kaution zurück?

Das luxemburgische Recht hat sich in puncto Mietkaution kürzlich zugunsten des Mieters geändert. 

Ebenso wie beim Einzug in Ihre Wohnung muss auch zum Ende des Mietvertrags mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Wenn alles in Ordnung ist und Sie die Mieten und Nebenkosten vollständig bezahlt haben, muss der Vermieter Ihnen innerhalb eines Monats nach Wohnungsübergabe 50 % der Kaution zurückerstatten

Die übrigen 50 % müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt der jährlichen Nebenkostenabrechnung zurückgezahlt werden. 

Hält der Vermieter diese gesetzlichen Fristen nicht ein, können Sie ihm per Einschreiben eine Mahnung schicken. Ab diesem Zeitpunkt fallen für jeden verspäteten Monat Strafzahlungen in Höhe von 10 % der Miete an. 

Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter ist ein Einschreiben mit den Beschwerden an den Vermieter zu richten, bevor ein Antrag beim Friedensgericht gestellt wird. 

Fazit

Sein neues Zuhause in einem neuen Land zu finden, ist ein wichtiger Schritt. BGL BNP Paribas heißt Sie herzlich willkommen und hofft, dass diese Informationen Sie bei der Wohnungssuche unterstützen.

Häufige Fragen

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    Wie lange läuft eine Mietkautionsbürgschaft?

    Eine Mietkautionsbürgschaft  – und damit die Sperre des entsprechenden Betrags – kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart werden werden. In der Regel wird die Bürgschaft für einen Zeitraum vereinbart, der die Laufzeit des Mietvertrags um wenige Monate übersteigt. Die Laufzeit ist jedoch verlängerbar.

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    Wie bekomme ich meinen Kautionsbetrag zurück?

    Läuft der Mietvertrag aus oder wird er ordentlich gekündigt, erhält der Mieter den auf seinem Bankkonto gesperrten Kautionsbetrag zurück. Hierzu muss jedoch zunächst ein Termin mit dem Vermieter vereinbart werden, um ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Wird die Mietwohnung in gutem Zustand übergeben, muss die Mietkautionsbürgschaft gelöscht werden. Hierzu müssen Sie den Vermieter auffordern, das Original der Bürgschaftsurkunde an die Bank zurückzuschicken. Liegt es nicht mehr vor, muss der Vermieter die Bürgschaft freigeben, d. h. er muss schriftlich erklären, dass er auf seinen Anspruch aus der betreffenden Bürgschaft verzichtet.

  • icone faq question
    Wer gilt als Neuankömmling in Luxemburg?

    Als Neuankömmlinge oder Expatriates werden Personen bezeichnet, die zum ersten Mal nach Luxemburg gezogen sind, um dort ein Studium oder eine Arbeit aufzunehmen.

(1) Die Bereitstellung der Mietkautionsbürgschaft ist ein kostenpflichtiger Service.
(2) Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.