Körperschaftsteuer
Um seine Attraktivität zu steigern, wendet Luxemburg einige der wettbewerbsfähigsten Körperschaftsteuersätze Europas an:
- KMU (steuerpflichtiges Einkommen ≤ 175.000 Euro): 14 %
Pauschalbetrag von 24.500 Euro + 30 % auf den Teil des zu versteuernden Einkommens zwischen 175.000 Euro und 200.000 Euro.
- Großunternehmen (steuerpflichtiges Einkommen > 200.000 Euro): 16 % (ab 2025)
Für Zwischeneinkommen verhindert ein Glättungsmechanismus einen abrupten Anstieg beim Wechsel der Kategorie. Hinzu kommt ein Zuschlag von 7 % zur Finanzierung des Beschäftigungsfonds.
Effektiver Gesamtsatz 2025:
- KMU: 21,73 % in der Stadt Luxemburg (unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 7 % auf den Körperschaftsteuersatz von 14 % und einschließlich des geltenden Gewerbesteuersatzes von 6,75 %).
- Großunternehmen: 23,87 % in der Stadt Luxemburg (unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 7 % auf den Körperschaftsteuersatz und einschließlich des geltenden Gewerbesteuersatzes von 6,75 %).
Vergleich:
- OECD: 23,6 %
- EU: 21,2 %
- Frankreich & Belgien: ca. 25 %