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Was ist der Kredit für Eigentümergemeinschaften?

Es handelt sich um ein kollektives Darlehen mit festem Zinssatz, das von der Eigentümergemeinschaft (mindestens 2 Mitglieder) aufgenommen wird, um Renovierungs-, Anpassungs- oder energetische Verbesserungsarbeiten am Gebäude zu finanzieren.

Beispiele für förderfähige Baumaβnahmen:

  • Wärmedämmung (Wände, Dachboden, Böden) 
  • Austausch von Fenstern und Türen 
  • Installation von Wärmepumpen, Holzheizungen, Solarpaneelen 
  • Leistungsstarke Belüftungssysteme 

Finanzieren Sie Ihre energetischen Renovierungsarbeiten ganz einfach!

 

Wie funktioniert das?

 

1. Beschluss der Eigentümerversammlung

Abstimmung über das Projekt und die Kreditaufnahme

2. Zusammenstellung der Unterlagen

Kostenvoranschläge, Verwalterhandbuch, Liste der Eigentümer usw.

3. Versicherungsdeckung und Kreditgenehmigung (1)

Die Versicherungsprämie muss vor der Kreditvergabe bezahlt werden

4. Teilnahmebestätigung

Jeder Eigentümer bestätigt oder nicht seine Teilnahme

 

Warum einen Kredit für Eigentümergemeinschaften wählen?

 

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Flexibilität: jeder Eigentümer kann frei entscheiden, ob er teilnehmen möchte

   

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Schnelligkeit: verzögern Sie Ihre Projekte nicht mehr, auch bei engen Fristen

   
positif_bsv.svg Sicherheit: fester Zinssatz, vorhersehbare monatliche Raten    
positif_bsv.svg Einfachheit: keine Hypothekeneintragung erforderlich    
positif_bsv.svg Schutz: Kreditversicherung ist bei Zahlungsausfall eines Eigentümers obligatorisch      

 

Welche Vorteile bietet die Finanzierung Ihrer Baumaβnahmen durch einen Gemeinschaftskredit?

Wenn das Renovierungsprojekt von der Mehrheit der Eigentümerversammlung genehmigt wird, folgt die Finanzierungsphase.

Es gibt mehrere Optionen:

  • Rücklagenfonds
  • Sonderumlagen, ebenfalls durch die Versammlung beschlossen

Wenn die Rücklagen nicht ausreichen oder eine Eigenmittelumlage zu aufwendig ist, kann ein Gemeinschaftskredit aufgenommen werden.

Dieser ermöglicht es, die Kosten über die Zeit zu verteilen und die Rücklagen für unerwartete Ausgaben zu bewahren.

Der Kredit erlaubt auch eine schnellere Umsetzung, insbesondere bei Fristen für gesetzliche Anpassungen oder zur Nutzung staatlicher Förderungen, die an bestimmte Zeiträume gebunden sind.

Finanzielle Engpässe oder komplexe Verwaltungsverfahren sollten Ihre Projekte nicht länger verzögern.

 

Kreditversicherung – ein Sicherheitsnetz

Dank der obligatorischen Kreditversicherung sind die finanziellen Rücklagen der Eigentümergemeinschaft und aller teilnehmenden Eigentümer im Falle eines Zahlungsausfalls geschützt.

Zahlt ein Eigentümer seinen Anteil nicht, übernimmt die Versicherung die Zahlung.
Der Versicherer kümmert sich anschließend um die Rückforderung beim säumigen Eigentümer.

Die einmalige Versicherungsprämie muss im Voraus aus Eigenmitteln bezahlt werden, bevor der Kredit gewährt werden kann.

 

Förderfähige Baumaβnahmen

  • Energetische Gebäudesanierung
    • Wärmedämmung von Außen- oder Innenwänden, Dachboden oder Böden
    • Installation effizienter und nachhaltiger Heizsysteme: Wärmepumpe, Holzofen oder -kessel / Holzpelletkessel
    • Installation von thermischen oder photovoltaischen Solarpaneelen
    • Austausch von Fenstern und Türen mit Hochleistungsverglasung
    • Energiesparende Belüftungssysteme, usw.
  • Wartung und gesetzliche Anpassung
    • Wartung oder Austausch der zentralen Heizungsanlage
    • Reparatur und gesetzliche Anpassung des Aufzugs
    • Wartung und gesetzliche Anpassung der Brandschutzanlagen
    • Wartung der Rauchabzugs- und Lüftungssysteme
    • Reinigung und Sanierung der Fassaden
    • Dachsanierung, usw.

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Häufig gestellte Fragen

  • icone faq question
    Für wen ist der Kredit gedacht?

    Der Kredit richtet sich an Hausverwalter oder Eigentümergemeinschaften.
    Die kollektive Finanzierung erfordert mindestens zwei Teilnehmer für jedes Gebäude in Luxemburg.

  • icone faq question
    Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Die wichtigsten Dokumente sind:

    • Protokoll der Eigentümerversammlung mit 
    • Beschluss über die Arbeiten und die 
    • Kreditaufnahme
    • Fotos des Gebäudes
    • Satzung des Verwalters
    • Finanzberichte der letzten drei Jahre
    • Alle im Verwalterhandbuch aufgeführten 
    • Dokumente: Kostenvoranschlag, 
    • Versammlungsprotokoll mit Namen des 
    • Verwalters, Adresse der Immobilie, Anzahl der 
    • Wohnungen und Eigentümer, Kreditbetrag und -dauer, Zustimmung der Gemeinschaft (2/3 Mehrheit), Name und Unterschrift des Präsidenten, Sekretärs und aller anwesenden Eigentümer
    • Liste aller Eigentümer des Gebäudes
    • Energieausweis

    Die Bank behält sich das Recht vor, je nach Fall zusätzliche Informationen oder Dokumente anzufordern.

  • icone faq question
    Wer nimmt den Kredit auf und wer zahlt ihn zurück?

    Die Eigentümergemeinschaft nimmt mit Zustimmung der Eigentümer einen Kredit bei der Bank auf.
    Dies basiert auf einem Beschluss der Eigentümerversammlung, in dem Art und Kosten der Arbeiten festgelegt und genehmigt wurden.
    Das Protokoll enthält den Investitionsplan, den Kostenvoranschlag, die Bestellung und die Entscheidung zur Kreditaufnahme.
    Obwohl es sich um ein Gemeinschaftsdarlehen handelt, entscheidet jeder Eigentümer individuell über seine Teilnahme und bestätigt diese schriftlich oder per E-Mail.
    Nach Abschluss des Gemeinschaftskredits durch den Verwalter werden die monatlichen Raten anteilig auf die teilnehmenden Wohnungseigneigentümer entsprechend ihren Miteigentumsanteilen (Tausenstel) verteilt.
    Nicht teilnehmende Eigentümer leisten ihren Anteil über Eigenmittel oder private Kredite.
    Jeder Eigentümer zahlt seinen monatlichen Beitrag auf das Konto der Eigentümergemeinschaft.
    Die Rückzahlung erfolgt automatisch über das laufende Konto der Gemeinschaft.

(1) Das Angebot unterliegt Bedingungen und der Genehmigung Ihres Antrags durch die Bank sowie der Vorlage der erforderlichen Nachweise.