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Einzelunternehmen vs. Sarl: Die Grundlagen verstehen

In Luxemburg dominieren zwei Rechtsformen für die Unternehmensgründung:

  • das Einzelunternehmen (Selbstständiger) 
  • die SARL (in Deutschland: GmbH).

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Lösung: Der Unternehmer handelt allein, trifft alle Entscheidungen und haftet mit seinem Privatvermögen – unbegrenzt.

Die Sàrl (Société à responsabilité limitée) ist in Luxembourg das Pendant zur deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die GmbH ist stärker reguliert und schützt das Privatvermögen dank der Haftungsbeschränkung auf die Einlagen. Sie eignet sich für Projekte, die Glaubwürdigkeit und Wachstumspotenzial erfordern.

Beide Rechtsformen können haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden, vorbehaltlich rechtlicher und steuerlicher Verpflichtungen.
 

Zusammengefasst:

  Einzelunternehmen (Selbstständig) Sarl (in Deutschland: GmbH)
Rechtsstruktur Keine Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen (eine Einheit)
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Haftung Unbegrenzt (Privatvermögen gefährdet) Beschränkt auf die Kapitaleinlagen
Mindestkapital Keines 1 Euro (S-GmbH) / 12.000 Euro (GmbH)
Gründung & Verwaltung Einfach, Entscheidungen allein Komplexer – Notariatsakt – Verwaltung durch einen oder mehrere Geschäftsführer
Voraussetzungen Einige Berufe(1)(2) erfordern Qualifikationen oder Eintrag in eine Berufskammer. Bestimmte reglementierte Berufe müssen eine spezielle Gesellschaftsform wählen. Genehmigungen(1)(2) und Zulassungen für die Tätigkeit in Luxemburg erforderlich
Vorteile Einfachheit, geringe Kosten, große Autonomie Schutz des Privatvermögens, höhere Anerkennung bei Finanzpartnern, leichteres Wachstum
Nachteile Persönliches finanzielles Risiko, begrenzte Anerkennung Mehr Verwaltungsformalitäten, komplexere Besteuerung
Auflösung & Beendigung Bei Tod: Anwendung des allgemeinen Erbrechts Bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters besteht die GmbH fort, außer die Satzung sieht anderes vor

Die S-Sarl ist eine vereinfachte Form der GmbH:

  • Ausschließlich für natürliche Personen (Gründung + Geschäftsführung)
  • Eine Person darf nicht mehrere S-GmbHs halten
  • Mindestkapital: 1 Euro
  • Im Gegensatz zur klassischen GmbH kann die S-GmbH per Notariatsakt oder privatem Vertrag gegründet werden
  • Höchstkapital: 11.999 Euro
  • Maximal 100 Gesellschafter (darüber hinaus Umwandlung in klassische GmbH innerhalb eines Jahres)
  • Jährlich 5 % des Nettogewinns in eine gesetzliche Rücklage bis 12.000 Euro

Allein oder mit Partnern?

Einzelunternehmen: volle Autonomie

Ideal für alle, die schnell und unabhängig starten möchten, mit geringem Anfangsinvestment. Die Formalitäten sind einfach, aber die unbegrenzte Haftung gefährdet das Privatvermögen.
Dieser Status ist für Banken oder Investoren oft weniger attraktiv, da sie strukturierte Gesellschaftsformen bevorzugen.

GmbH: von 1 bis 100 Gesellschafter

Perfekt für strukturierte Projekte mit geteilten Ressourcen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Die Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen und stärkt die Glaubwürdigkeit bei Finanzpartnern.
Nachteil: Gründung und Verwaltung sind formeller und erfordern strenge administrative Kontrolle.

Großer Vorteil: Die GmbH ist skalierbar und kann neue Gesellschafter aufnehmen.

„Um neue Mitarbeiter und Kunden zu gewinnen, brauche ich ein glaubwürdigeres Image und eine Struktur für Wachstum.“

 

Sabine, selbstständige Fitnesstrainerin, plant einen Wechsel.

Rechtliche Haftung: Risiken richtig einschätzen

Selbständing

Unbeschränkte Haftung
 
Der Selbstständige trägt die volle Verantwortung für seine Tätigkeit. Sein Privatvermögen ist nicht von seinem Geschäftsvermögen getrennt: Er haftet daher auch vollständig für gegenüber Dritten eingegangene Schulden, was bei wachsender Geschäftstätigkeit Anlass zur Sorge geben kann.
 

GmbH

Haftung auf Einlagen beschränkt
 
 
Die Gesellschafter einer SARL haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage. Ihr Privatvermögen ist im Falle von Schulden oder Insolvenz geschützt, und ihre Haftung beschränkt sich auf den in das Gesellschaftskapital investierten Betrag.

Ich möchte eine klare Trennung zwischen meinem Privatvermögen und meiner Arbeit. Außerdem möchte ich mein Online-Angebot ausbauen und weitere Berater einstellen.

Eine Marketingberaterin und Mutter überlegt den Wechsel.

Gesellschaftskapital und Gründungskosten

Selbständig

Kein vorgeschriebenes Kapital  
 

Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.

Der Unternehmer kann den gewünschten Betrag in sein Geschäft investieren.

SARL

Mindestkapital von 1 bis 12.000 Euro  
 

Für die Gründung einer SARL ist ein Mindestkapital von 12.000 Euro erforderlich. Dieser Betrag muss vollständig auf ein speziell für die Gesellschaft eingerichtetes Bankkonto eingezahlt werden.

Die Gesellschafter können diesen Betrag ungleichmäßig aufteilen. Die Einlage kann in bar (Geld) oder in Sachwerten erfolgen.

Gut zu wissen: die Gründungskosten

Bei einer SARL-S muss das Gesellschaftskapital zwischen 1 EUR und 12.000 Euro liegen.

Die SARL-S kann durch eine privatschriftliche Urkunde gegründet werden, ohne einen Notar hinzuzuziehen.
Zusätzlich zur Kapitaleinlage sind weitere Kosten für die Gründung einer SARL zu berücksichtigen.

In einem Standardszenario ergeben sich folgende Kosten:

  • Kapital: 12.000 Euro
  • Notarkosten: zwischen 1.000 und 2.500 Euro
  • Veröffentlichungskosten im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS): 200 bis 500 Euro
  • Eröffnung eines Bankkontos: kostenlos(3) bei BGL BNP Paribas (Verwaltungsgebühren je nach gewähltem Bankpaket)
  • Optional: Beratungskosten (Anwalt, Buchhalter, Treuhänder): 500 bis 1.000 Euro

Insgesamt liegen die Gründungskosten zwischen 13.000 EUR und 16.000 EUR (die 12.000 Euro bleiben als Gesellschaftskapital verfügbar, nachdem der Notarprozess abgeschlossen ist).

Buchhaltung

Selbständig

Einfachheit  
 

Der Selbstständige ist nicht verpflichtet, seinen Jahresabschluss beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) einzureichen, es sei denn, sein Umsatz übersteigt 100.000 Euro ohne MwSt.

Er muss jedoch eine transparente Buchführung führen, die Einnahmen und Ausgaben klar trennt.

SARL

Governance-Regeln  
 
Die SARL muss:
 
  • Ihre Buchhaltung nach einem standardisierten Kontenplan (PCN) führen
  • Ihre Abschlüsse elektronisch auf der eCDF-Plattform validieren und beim RCS einreichen

SARLs mit mehr als 60 Gesellschaftern unterliegen der obligatorischen Kontrolle durch Abschlussprüfer. Diese prüfen, ob die Jahresabschlüsse die tatsächliche finanzielle Lage des Unternehmens korrekt widerspiegeln. Diese Kontrolle ist auch für SARLs verpflichtend, die am Bilanzstichtag und nach 22 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren folgende Schwellen überschreiten:
 

  • 4,4 Millionen EUR Bilanzsumme
  • 8,8 Millionen EUR Nettoumsatz
  • 50 Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt

Gut zu wissen

Selbstständige Händler mit einem Umsatz von mehr als 100.000 Euro ohne MwSt. müssen eine Bilanz nach dem standardisierten Kontenplan (PCN) erstellen, diese auf der Plattform zur Sammlung von Finanzdaten (eCDF) validieren und beim RCS zur Veröffentlichung einreichen.

Steuerregelung: Was zahlt man wirklich?

Selbständig

Steuerreglung
 

Als natürliche Person unterliegt der Selbstständige:

  • der kommunalen Gewerbesteuer
  • der Einkommensteuer für natürliche Personen

Die Sozialbeiträge des Selbstständigen werden auf Grundlage seines Berufseinkommens berechnet. Für einen neu gegründeten Selbstständigen werden sie zunächst auf Basis des Mindestlohns berechnet, bis die tatsächlichen Einkünfte erklärt werden.

Die Steuer steigt mit dem Einkommen (progressive Sätze). Ein Pauschalabzug von 40.000 Euro wird auf das Berufseinkommen angewendet, um die Bemessungsgrundlage für die kommunale Gewerbesteuer zu reduzieren.

SARL

Steuerregelung

Als juristische Person unterliegt die SARL:

  • der Gewerbesteuer
  • der kommunalen Gewerbesteuer
  • der Vermögenssteuer
  • der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist proportional. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt sie:

  • 14 %, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 Euro nicht übersteigt
  • 16 %, wenn das zu versteuernde Einkommen 200.000 Euro übersteigt

Gut zu wissen : SARL

Nach der Besteuerung können Gewinne als Dividenden an Gesellschafter oder Aktionäre ausgeschüttet werden, die einer Quellensteuer von 15 % unterliegen.

Die Gewerbesteuer dient der Finanzierung kommunaler Ausgaben, einschließlich der durch ansässige Unternehmen verursachten Mehrkosten. SARLs profitieren von einem automatischen Freibetrag von 17.500 Euro ohne Bedingungen oder Formalitäten.

Die Steueroptimierung ist bei SARLs einfacher als bei Selbstständigen, dank der Trennung zwischen Gesellschaftseinkommen und Gesellschaftereinkommen.

Sozialschutz: Welche Rechte je nach Status?

Selbständig

Obligatorische Mindestdeckung  

Jeder Selbstständige muss seine Tätigkeit innerhalb von 8 Tagen nach Beginn beim Gemeinsamen Zentrum für soziale Sicherheit (CCSS) anmelden, um im Falle von:

  • Krankheit
  • Mutterschaft
  • Unfall
  • Rente
  • Pflegebedürftigkeit

versichert zu sein.

SARL

Status abhängig von der Rolle im Unternehmen
 

Der Status des Geschäftsführers beeinflusst die Sozialabgaben und die soziale Absicherung.

Ein geschäftsführender Gesellschafter, der mehr als 25 % der Anteile hält, gilt als Selbstständiger und muss sich entsprechend bei der CCSS anmelden.

Hält er nicht mehr als 25 % der Anteile oder ist kein Gesellschafter, gilt er als Arbeitnehmer.
 

Gut zu wissen

Der Selbständiger kann der Arbeitgeber-Mutualität beitreten, um sich gegen finanzielle Verluste bei Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Denn im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird das Krankengeld erst ab dem 4. Monat gezahlt.
Mutterschafts- und Elternurlaubsgeld sind unter bestimmten Bedingungen identisch mit denen für Arbeitnehmer.

Für die Rentenversicherung fallen Selbstständige unter das allgemeine System und erhalten eine Altersrente unter den gleichen Bedingungen wie Arbeitnehmer.

Um Ihre Altersvorsorge als Selbstständiger in Luxemburg vorzubereiten, besuchen Sie unsere Seite zu OptiLib, der Lebensversicherung von BGL BNP Paribas.

Hinsichtlich des Arbeitslosengeldes haben Selbstständige unter bestimmten Bedingungen Anspruch, jedoch nicht automatisch.

Häufig gestellte Fragen

  • icone faq question
    Kann man in Luxemburg allein eine SARL gründen?

    Ja, über die Einpersonengesellschaft SARL (SARL mit einem einzigen Gesellschafter).

  • icone faq question
    Wie hoch ist das Mindestkapital für eine SARL in Luxemburg?

    12.000 Euro oder 1 Euro für eine SARL-S.

  • icone faq question
    Ist es möglich, später von Selbstständig zu SARL zu wechseln?

    Ja, es ist möglich, eine neue Gesellschaft zu gründen, um die Tätigkeit unter einer juristischen Person fortzuführen. Einige Berufe dürfen keine Handelsgesellschaft gründen.

  • icone faq question
    Kann ein Selbstständiger in Luxemburg Mitarbeiter einstellen?

    Ja, aber es müssen bestimmte administrative Formalitäten eingehalten werden.

  • icone faq question
    Ist es möglich, eine Tätigkeit als Arbeitnehmer und Selbstständiger zu kombinieren?

    Ja, in Luxemburg ist es möglich, zwei Tätigkeiten zu kombinieren, aber es gibt Vorschriften, die Grenzen setzen. Außerdem kann die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich sein, wenn eine Exklusivitäts- oder Wettbewerbsverbotsklausel besteht.

  • icone faq question
    Wie lange dauert es durchschnittlich, ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen?

    Die Dauer für die Gründung eines Unternehmens liegt zwischen 2 Wochen und 3 Monaten.

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(3)Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Annahme Ihres Antrags durch die Bank. Die Eröffnung des Kontos ist gebührenfrei, mit Ausnahme der Preise für das Bankpaket und die Banktransaktionen. Informieren Sie sich in unserer Gebührenübersicht über die Preise für die Packages und Leistungen.

Hauptquellen :

Voulez-vous créer une entreprise ? - Guichet.lu - Luxembourg
Forme juridique - Guichet.lu - Luxembourg
Société à responsabilité limitée simplifiée (SARL-S) - Guichet.lu - Luxembourg
Loi du 23 juillet 2016 - Legilux
S'affilier - CCSS (Centre commun de la sécurité sociale) - Luxembourg
Version consolidée applicable au 22/06/2024- Legilux

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