Benötigen Sie ein Geschäftskonto für Ihr KMU/Kleinunternehmen in Luxemburg?

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Rechtliche Daten & Projekt:
Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und beschreiben Sie Ihre Tätigkeit.
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Rechtliche Dokumente:
Stellen Sie die erforderlichen Nachweise bereit.
3
Rollen und Verantwortlichkeiten:
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Formular nur für KMU/Kleinunternehmen. Konteneröffnung kostenlos und ohne Einzahlung (außer Stammkapital für die Sperrbescheinigung)*
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Für ein Unternehmen in Gründung

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Satzungsentwurf
 
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Businessplan
 
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Beteiligungsorganigramm

 
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Für alle Rollen:

Ausweise

Steueridentifikation

 

 

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Für ein bestehendes Unternehmen

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Satzung & Handelsregisterauszug
 
   
positif_bsv.svg Auszug der wirtschaftlich Berechtigten
 
   
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Bilanzen

 

   
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Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig?

Bereiten Sie folgende Dokumente vor:

  • Gewerbeerlaubnis (bei regulierter Tätigkeit)
  • Genehmigung oder Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • steuerliche Identifikationsnummer(2), gültiges Ausweisdokument

Senden Sie Ihre Dokumente per E-Mail an info@bgl.lu oder telefonisch unter +352 4242-2000.

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Häufig gestellte Fragen

  • icone faq question
    Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?

    Die natürliche Person, die Anteile an der Gesellschaft über Kapital oder andere Mittel hält.

  • icone faq question
    Kann ich ein Konto für ein Unternehmen in Gründung eröffnen?

    Ja. Vor Ihrem Termin beim Notar müssen Sie Ihr Stammkapital auf ein Sperrkonto einzahlen. Die Bank stellt Ihnen eine Sperrbescheinigung aus, um die Gründung und Eintragung Ihrer Gesellschaft zu ermöglichen.

*Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Annahme Ihres Antrags durch die Bank. Die Eröffnung des Kontos ist gebührenfrei, mit Ausnahme der Preise für das Bankpaket und die Banktransaktionen. Informieren Sie sich in unserer Gebührenübersicht über die Preise für die Packages und Leistungen.
(1) Vorbehaltlich der Annahme Ihrer Unterlagen. Die Eröffnung kann nicht aus der Ferne erfolgen: ordnungsgemäße Identifizierung erforderlich.
(2) Finden Sie Ihre Steuernummer sowie einen Nachweis über Ihren steuerlichen Wohnsitz anhand der Angaben auf Ihrer CNS-Karte (Luxemburg), Ihrem Personalausweis (Belgien) oder Ihrer Steuererklärung (Frankreich).