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Am 17. Februar 2021 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Regulierungsbehörde für die Wertpapiermärkte der EU, eine Erklärung veröffentlicht, in der sie Privatanleger auf die Risiken von Handelsentscheidungen hinweist, die ausschließlich auf Meinungsaustausch, informellen Empfehlungen und der Ankündigung von Handelsabsichten in sozialen Netzwerken und nicht regulierten Online-Plattformen basieren. Die Erklärung erfolgte im Rahmen des von der ESMA angestrebten Anlegerschutzes, um Privatanleger zu schützen, deren Partizipation für die Entwicklung der Kapitalmarktunion von zentraler Bedeutung ist.

Auszug aus der Erklärung der ESMA:

"Das Gespräch über die Möglichkeit, die Aktien eines Emittenten zu kaufen oder zu verkaufen, stellt keinen Marktmissbrauch dar. Die Organisation oder Ausführung koordinierter Strategien zum Handel oder zur Platzierung von Aufträgen zu bestimmten Bedingungen und Zeiten, um den Kurs einer Aktie zu beeinflussen, könnte jedoch eine Marktmanipulation darstellen.

Ebenso ist besondere Vorsicht geboten, wenn in sozialen Medien Informationen über einen Emittenten oder ein Finanzinstrument veröffentlicht werden, da die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen ebenfalls eine Marktmanipulation darstellen kann. Darüber hinaus ist bei der Verbreitung von Anlageempfehlungen über jegliche Medien, einschließlich sozialer Medien und Online-Plattformen, Vorsicht geboten, da diese einer Reihe von regulatorischen Anforderungen unterliegen.

Die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden werden das Marktgeschehen weiterhin analysieren und gegebenenfalls weitere Initiativen zur Wahrung des Anlegerschutzes und der Marktintegrität in Betracht ziehen."

Die vollständige ESMA-Erklärung ist über den unten stehenden Link abrufbar.